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   KG, 14.03.1983 - 24 U 6006/82   

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https://dejure.org/1983,3784
KG, 14.03.1983 - 24 U 6006/82 (https://dejure.org/1983,3784)
KG, Entscheidung vom 14.03.1983 - 24 U 6006/82 (https://dejure.org/1983,3784)
KG, Entscheidung vom 14. März 1983 - 24 U 6006/82 (https://dejure.org/1983,3784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 752
  • VersR 1984, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

    In einem solchen Fall sei dem Gläubiger die Berufung auf die fehlende Gegenseitigkeit nach Treu und Glauben versagt, da das Kostenrisiko des Schuldners vergrößert würde, wenn dieser darauf angewiesen wäre, seinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozeßstandschafter unabhängig von der Bezahlung der titulierten Klagforderung geltend machen zu müssen (KG MDR 1983, 752; vgl. zum Ganzen auch Soergel/Zeiss BGB 12. Aufl. § 387 Rdn. 3; MünchKomm/Schlüter BGB 4. Aufl. § 387 Rdn. 14 ff., 27).
  • OLG Hamm, 27.07.1997 - 20 U 105/97

    Aufrechnung bei Geltendmachung einer Forderung eines Dritten in

    Wer seine Forderung durch einen Dritten in gewillkürter Prozeßstandschaft einklagen läßt, muß es hinnehmen, daß der teilweise unterlegene Beklagte gegenüber der Urteils- oder Vergleichsforderung mit seinem gegen den Prozeßstandschafter erworbenen Kostenerstattungsanspruch aufrechnet (vgl. KG MDR 1983, 752; Staudinger/Gursky, BGB , 13. Bearbeitung, § 387 Rdnr. 22; Zöller-Vollkommer, ZPO , Vor § 50 Rdnr. 57).
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